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Thema: Fütterungsverbot in Halle
Karin schrieb am 01.08.07 - 09:35 Uhr |antworten|
Als Büger des Stadt Halle bin ich über ein geplantes Fütterungsverbot in unserer Stadt entsetzt.
In Zukunft sollen die Katzen auf Halles Straßen selbst ihr Futter suchen müssen? Sie sollen Mülltonnen durchstöbern, Vogelnester ausrauben? Und wenn das nicht zum Leben reicht, liegen sie dann ausgemerkelt und krank auf den Straßen? Soll dieser Anblick in Zukunft das Stadtbild zeichnen?
Die Stadtvertreter, die solch eine lebensverachtende Anordnung überhaupt in Erwägung ziehen, sollen sich schämen!
Ich drücke den Tierschützern der Stadt Halle bei ihrem Kampf für die Rechte der Tiere die Daumen und hoffe, sie können diesem Wahnsinn ein Ende setzen!
Ich selbst habe schon auf einer Unterschriftenliste gegen das geplante Fütterungsverbot in Halle unterzeichnet.
Karin
Kati schrieb am 01.08.07 - 15:29 Uhr |antworten|
Liebe Tierfreunde,
schon einmal, 2001, haben hallenser Stadtmütter und -väter versucht, Tierschützer und Katzenfreunde zum Rechtsbruch zu zwingen. Dieser Versuch ist glücklicherweise fehlgeschlagen.
Auch dieses Mal müssen wir Tierschützer mit vereinten Kräften verhindern, dass freilebenden Tieren, die auf Menschlichkeit angewiesen sind, die Existensgrundlage entzogen wird.
Was ist los mit unseren Stadträten???
Gibt es denn in Halle (Saale) keine anderen Probleme?
Bitte protestieren Sie gegen eine so unsinnige Verordnung!!!
Kati Fiedrichs
Gunnar und Dr. Ulla Degen schrieb am 02.08.07 - 10:19 Uhr |antworten|
Hier unser Brief an die Vertreter der Stadt Halle
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Offensichtlich haben Sie einen Stadtrat der Art, vor dem uns unsere Eltern immer gewarnt haben. Für wen hält sich dieser Stadtrat denn, dass er glaubt, sich erlauben zu können, per kommunaler Verordnung Rechtsbruch vorzuschreiben? Sind hier blutige Amateure am Werk, die, abgesehen vom Schlag ins Gesicht der hilfsbedürftigen Kreaturen, der ehrenamtlichen Tierschützer und des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes, in absoluter Unkenntnis - oder vorsätzlicher Ignoranz? - geltender Gesetze handeln?
Zu Ihrer Information:
Durch das Füttern z.B. freilebender Katzen entsteht gem. § 2 TierSchG ein sog. Obhutsverhältnis zwischen der Person, die füttert und dem gefütterten Tier. Unter dem Oberbegriff der Obhut kann das Halten, Betreuen und Betreuenmüssen zusammengefasst werden. Derjenige, der füttert, fällt also unter den Begriff des Tierbetreuers gem. § 2 TierSchG und macht sich nach dem Gesetz strafbar, wenn er das regelmäßige Füttern unterlässt. Wandern die Tiere hierdurch bedingt ab, kann dies der Aussetzung eines Tieres gem. § 3 TierSchG gleichgesetzt werden.
Folglich will also die Stadt Halle hier Rechtsbruch durch Verstoss gegen das TierSchG vorschreiben?
Wo kommen wir in einem Rechtsstaat denn hin, wenn wir solchem Vorgehen nicht entschieden entgegentreten, ganz besonders, wenn es - wie hier - mit ausgesetzten und ausgestossenen Tieren die Ärmsten der Armen trifft! Ihr Stadtrat wäre mehr als schlecht beraten, hier das Tierschutzbewußtsein der Bevölkerung und die bundesweiten Kontakte der Tierschützer und Tierschutzorganisationen zu unterschätzen.
Soll Halle etwa zu einem Schandfleck auf der Landkarte des deutschen Tierschutzes werden? In zweiter Linie sollte auch die Relevanz wirtschaftlicher Aspekte bedacht werden: Wir hatten für diesen Sommer mir rund 20 Teilnehmern eine Wochenendreise nach Halle geplant, die nunmehr einstimmig ersatzlos gestrichen wurde.
Wir werden vorerst kein Einzelfall bleiben. In diesem Sinne können wir Ihrem Stadtrat nur raten, hier die richtige Entscheidung zu treffen.
Mit freundlichem Gruss aus Wuppertal
Gunnar und Dr. Ulla Degen
Mitglieder Tierschutzverein Wermelskirchen e.V."
Christine Kaiser schrieb am 06.08.07 - 08:34 Uhr |antworten|
Ich als Vorsitzende des Katzenschutzvereins Halle e. V. kann es nicht fassen, was hier wieder geplant ist. Auf der einen Seite wird immer betont, wie dringend wir ehrenamtliche Helfer zum Lösen der anstehenden Probleme im Alltag brauchen, auf der anderen Seite wird genau diesen Menschen das Leben schwer gemacht. Hat sich bei den Verantwortlichen schon mal jemand gefragt, warum es so viel Katzenelend gibt? Sind es nicht gewissenlose Menschen, die diese Tiere auf die Straße jagen? Die Katzen versuchen nur zu überleben! Warum bestraft man nicht die Tierquäler so hart? Natürlich ist es leichter, die Menschen, die Mitleid mit der Kreatur haben, zu verfolgen. Ich denke, wenn man durch die Stadt geht, gibt es ganz andere Probleme. So kann man überall zerschlagene Bierflaschen finden. Warum kümmert man sich nicht darum? Hiervon geht doch wohl eine Gefahr für Mensch und Hund aus, ganz abgesehen davon, was es für ein Bild abgibt.
Unsere durchweg ehrenamtliche Arbeit wäre nicht so erfolgreich, wenn uns die Tierfreunde, die Katzen füttern und betreuen (übrigens von ihren Mitteln) informieren würden, wenn eine Straßenkatze tragend ist bzw. krank. Wir lassen die Tiere dann einfangen und kastrieren bzw. bei schwerer Krankheit erlösen. Was ist daran kriminell? Angemerkt sei hier noch, dass es dort, wo Katzen sind keine Mäuse und Ratten gibt. Ausgenommen sind unsaubere Futterstellen, die Müllplätzen ähneln und gegen diese haben auch wir Tierschützer etwas.
Christine Kaiser
Vorsitzende Katzenschutzverein Halle e. V.
Susan Eckert schrieb am 06.08.07 - 17:10 Uhr |antworten|
Eine solche Entscheidung wie das bevorstehende Katzenfütterungsverbot in Halle können nur dekadente, herzlose und vor allen selber fettgefressene, nicht hungern müssende Unmenschen treffen!
Ich bin sehr entsetzt, von was für einer Stadtverwaltung sich Halles Bürger derzeit regieren lassen müssen und bin froh, nicht mehr in Halle wohnen zu müssen. Denn wer sich solch eine Schandtat ausdenkt, ist meines Erachtens noch zu ganz Anderem fähig, solange es Profit und schwarze Zahlen bringt!
Der eigene Arbeitsplatz ist doch gesichert, da kann man ja getrost mal über das Elend der anderen wegschauen... und Katzen sind ja eh nur Tiere...
An der Art und Weise, wie ein Volk mit seinen Mitgeschöpfen, den Tieren, umgeht, kann man die kulturelle und geistige Entwicklung dieses Volkes ablesen.
In dieser Hinsicht muss man sich gewaltig schämen, an Hand solcher Zeitgenossen, zur gleichen Gattung (angeblich Mensch) zu gehören.
In Halle werden wohl die Dummen tatsächlich nicht alle (siehe auch Umsetzung der Kampfhundeproblematik in der Stadt Halle)...
Susan Eckert
Wolfgang Keller schrieb am 17.08.07 - 10:04 Uhr |antworten|
Fakten (bitte um Korrektur, wenn ich mich irre):
- Tierschutz hat in Deutschland Verfassungsrang.
- Zum Schutz der "wilden" Katzen in den Städten ist es u.a. erforderlich, ihre ungehemmte Vermehrung durch Kastration zu kontrollieren und auch die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen.
- Zum Kastrieren (bzw. für die Verbringung zum Tierarzt bei Krankheit) muß man die Viecher einfangen, bzw. überhaupt erst einmal erfahren, daß irgendwo wieder eine "neue" (unkastrierte/kranke) Katze aufgetaucht ist.
- Letzteres geht eben nur durch systematische (d.h. flächendeckende und permanente) Beobachtung der Katzenpopulation. Wie soll man das in der Realität anders realisieren als dadurch, sie regelmäßig an Futterstellen zu locken?
- Ebenso das Einfangen "neuer" Katzen. Funktioniert nur, wenn man weiß, wo sie regelmäßig auftauchen und wenn man ihr i.d.R. extremes Mißtrauen durch "Anfüttern" umgeht.
Daraus folgt für mich logisch zwingend, daß regelmäßig betreute Futterstellen eine Notwendigkeit sind, um dem Verfassungsgebot des Tierschutzes nachkommen zu können.
Zu dem Schauermärchen, daß die Futterstellen die Rattenvermehrung fördern:
- In Halle dürften eine runde halbe Million Ratten leben (etwa 2/Einwohner sind in deutschen Großstädten typisch)
- Eine erwachsene Ratte benötigt etwa 20g hochkonzentriertes Trockenfutter pro Tag
- In der Stadt ernähren sich Ratten in erster Linie von (Bio-)Müll, insbesondere von Imbissen u. dgl., der wohl kaum so konzentriert ist wie spezielles Trockenfutter.
- 20g/Ratte * 500 000 Ratten macht 10t pro Tag, mal einem Multiplikator für den geringeren Energiegehalt des Mülls gegenüber Trockenfutter.
- Im Vergleich dazu sind die an den Futterstellen "gereichten" Mengen Erdnußkrümel.
Dazu, wie gut oder schlecht sich Katzen als Rattenfänger eignen, lese man mal bei Leyhausen nach. Die mittelalterlichen Pestepidemien, die in Mitteleuropa mal eben ein Drittel der Bevölkerung ausgerottet haben, fielen nicht zufällig mit dem Höhepunkt der "Ketzer"-(/Hexen/Katzen)-Verfolgung zusammen. Damals wurden die Katzen flächendeckend in ganzen Regionen praktisch ausgerottet.
Chemische Bekämpfung von Ratten funktioniert immer nur zeitlich und örtlich begrenzt, anschließend wird der "entvölkerte" Lebensraum sehr schnell von den angrenzenden Gebieten aus wieder besiedelt (eine Ratte kann im Jahr 500-1000 Nachkommen erzeugen).
Eine gesunde (!) Katzenpopulation hält die Rattenplage dagegen flächendeckend und permanent unter Kontrolle (der Jagdtrieb ist unabhängig vom Sättigungszustand der Katze, siehe eben Leyhausen). Und de facto sind "wilde" Hauskatzen in den deutschen Großstädten nunmal die einzigen nennenswerten Freßfeinde der Ratten.
Wolfgang Keller schrieb am 05.09.07 - 12:26 Uhr |antworten|
Hallo,
Fakten (wieder mit der Bitte um Korrektur, ich bin kein Jurist):
- wenn es tatsächlich der Praxis in der deutschen Rechtsprechung entspricht, daß jemand, der wilde Katzen füttert, für diese eine "Obhutspflicht" hat wie für ein Haustier,
- und demzufolge die Einstellung der Fütterung dem Aussetzen eines Haustiers (=Straftatbestand) gleichkommt,
- dann würde sich der Stadtrat m.W. der "Nötigung" strafbar machen wenn er unter Androhung einer Ordnungsstrafe genau dies (das Begehen einer Straftat) erzwingen will.
Also: Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Stadtrat stellen, damit sollte sich das Thema erledigt haben.
Wenn die Polizei bzw. der Staatsanwalt die Aufnahme der Anzeige bzw. der Ermittlungen "verweigern", Strafanzeige gegen den/die Betreffende(n) stellen wg. "Strafvereitelung im Amt". Man sollte natürlich eine Rechtsschutzversicherung haben, denn die Anzeigen sollte man wohl von einem Anwalt formulieren lassen. :-/
Eigentlich irre, die sollten doch genug Verwaltungsjuristen im Rathaus haben.



