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Tierschutz aus der Region

14.03.2007

Unglaublich - Stadt Halle will Hundesteuern erhöhen - Mehreinnahmen von 118 365 ? erwartet

Mitteldeutsche Zeitung vom 14.03.2007
"Die Stadt will die Hundesteuer erhöhen. Wie aus einer Beschluss-Vorlage hervorgeht, soll ab Januar nächsten Jahres die Steuer für das Halten eines Hundes von 76,69 Euro auf 90 Euro steigen. Für jeden weiteren Hund wären dann 160 Euro fällig, bisher waren es 153,38 Euro. Für gefährliche Hunde soll die Steuer nur geringfügig auf einen glatten Betrag angehoben werden - von 613,55 auf 614 Euro.

Zudem können die Steuern statt einmal jährlich dann in vier Raten gezahlt werden, weil die Verwaltung immer mehr Anträge zur Stundung der Zahlungen erhält. Etwa die Hälfte aller Hundebesitzer beantragt einen Zahlungsaufschub.

Die Stadt geht davon aus, dass sich durch die höhere Hundesteuer ein Einnahmeplus im Jahr 2008 von insgesamt rund 118 365 Euro ergeben würde."

Liebe Tierfreunde, im Forum ist eine Diskussionsrunde zum Thema Hundesteuererhöhung eröffnet. Sagen auch Sie ihre Meinung!

Auf nachfolgender Unterseite berichten wir aktuell zum Thema "geplante Hundesteuererhöhung der Stadt Halle".

24. März 2007
In einem weiteren MZ-Artikel wird über eine evtl. noch höher ausfallende Hundesteuer berichtet. Werner Misch (CDU) hat beim Stadtrat eine weitere Anhebeung der Hundesteuern beantragt. Für den Zweithunhd sollen nun 180 Euro und für den "Kampfhund" 720 Euro veranschlagt werden. Seine Begründung, er sehe nicht ein, wieso der Aufschlag für Halter für Einzeltiere prozentual höher ausfallen soll. Die geplante Erhöhung beträgt nach diesem Beispiel für alle Hunde satte 17%.

Wofür werden Hundesteuern verwendet?

Auf den Internetseiten der Stadt Halle haben wir dazu leider keine Informationen finden können. Die Stadt Magdeburg gibt hier wenigstens folgende Auskunft:

"Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer und dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken, um den Hundebestand möglichst gering zu halten. Eine besondere und direkte Gegenleistung für die Hundesteuerzahlung, wie die Entsorgung des Hundekotes, ist per gesetzlicher Definition ausgeschlossen."

Mit Antworten ähnlichen Inhaltes mußten sich Hundehalter der Stadt Halle bisher auch begnügen.

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