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Tierschutz aus der Region

03.05.2007

Pflichttest für alle Hunde - Zwangsuntersuchung beim Tierarzt soll Beißattacken verringern- so meint es die CDU

Zu diesem Thema beginnen wir mit einem Kommentar von Günther Immenhoff von der Mitteldeutschen Zeitung, denn besser hätten auch wir nicht argumentieren können. Auf nachfolgender Unterseite finden Sie weitere Artikel.

Tierarzt ist falsche Adresse

Fast könnte man glauben, in der CDU-Landtagsfraktion hätte noch nie jemand einen Hund gehabt. Wie sonst sollte man sich deren Vorschlag erklären, künftig den Tierarzt bei einem Pflichtbesuch beurteilen zu lassen, ob ein Hund potentiell gefährlich oder eher harmlos ist? Der Vierbeiner beim Veterinär ist stets in einer Ausnahmesituation. Und ausgerechnet dabei soll der Arzt nun herausfinden, wie sein Patient veranlagt ist?

Selbst Hundehalter, die jahrelang eng mit ihrem Tier zusammenleben, können kaum in jeder Situation die Hand für ihren Liebling ins Feuer legen. Ein Tierarzt, der dies nach wenigen Minuten tun soll, hätte wohl nur zwei Möglichkeiten: Alle Hunde für gefährlich halten oder durchwinken, was ins Sprechzimmer kommt. Und wie wollte man verhindern, dass der Halter nicht solange den Doktor wechselt, bis er den Schein bekommt? Tierärzte haben genug zu tun, wenn sie sich um die Gesundheit ihrer tierischen
Patienten kümmern.

Die Kampfhundegesetze anderer Bundesländer, in denen per Liste ganze Rassen über einen Kamm geschoren werden, sind sicher problematisch. Die Tierarzt-Idee aus Magdeburg aber ist lebensfremd.


Artikel 1
CDU-Vorstoß: Zwangsuntersuchung beim Tierarzt soll Beißattacken verringern

Der Streit um ein Kampfhundegesetz in Sachsen-Anhalt nimmt an Schärfe zu. Geht es nach dem Willen der CDU, sollen zukünftig alle Hundebesitzer mit ihren Tieren zu einem Besuch beim Tierarzt verpflichtet werden. Dort sollen Hunde auf auffälliges Verhalten untersucht werden, um Beißattacken von gefährlichen Tieren zu verringern. Einen entsprechenden Entwurf der CDU-Landtagsfraktion zum neuen Kampfhundegesetz lehnen sowohl der Koalitionspartner SPD wie auch der Tierärzteverband ab.

?Verantwortungsbewusste Halter gehen ohnehin mit ihren Hunden zum Tierarzt, so dass eine erste Einschätzung des Wesens eines Tieres ohne großen zusätzlichen Aufwand möglich ist", sagte CDU-Innenpolitiker Jens Kolze. Diese Begutachtung sei jedoch nicht mit einem Wesenstest gleichzusetzen. Der sei nur dann notwendig, wenn sich ein Hund bei der Erstuntersuchung ?auffällig"verhalte.Laut Gesetzentwurf soll das Tier dann dem Amtstierarzt für eine Verhaltensanalyse vorgestellt werden. Entpuppt sich der Hund dabei als gefährlich, darf er nur unter bestimmten Auflagen gehalten werden. Dazu zählt unter anderem ein Befähigungsnachweis des Halters.

Der Vorschlag, einen Hund zunächst durch eine Tierarzt begutachten zu lassen, ?wird so nicht funktionieren", sagte Ernst Kutschmann, Vizepräsident der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt. Ob Hund ein gefährlich sei, lasse sich mit einem aufwändigen Wesenstest ermitteln. ?Alles andere sind nur Halbheiten", so Kutschmann.

Kritisch sieht er auch eine Rasseliste gefährlicher Hunde, wie sie im Gesetzentwurf von Innenminister Holger Hövelmann (SPD) vorgesehen ist und von der CDU abgelehnt wird.


Artikel 2
CDU: Alternative zur Rasseliste

Koalition streitet um Kampfhundegesetz

Seit einem Jahr streitet Sachsen-Anhalts Große Koalition über ein Kampfhundegesetz. Auslöser waren Beißattacken, bei denen eine Frau getötet und ein Kind schwer verletzt wurden. Bislang gab es einen von der SPD mitgetragenen Gesetzentwurf aus dem Innenministerium. Kern ist eine Rasseliste mit gefährlichen Hunden, die nicht mehr gezüchtet und nur unter Auflagen gehalten werden dürfen.

Die CDU lehnt solch eine Liste ab und hat nun ein eigenes Kampfhundegesetz vorgelegt. Man wolle damit die Debatte vorantreiben, sagte CDU-Innenpolitiker Jens Kolze. Neben einer generellen Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter sieht der Entwurf den Zwang zum Tierarztbesuch für alle Hunde vor. Veterinäre sollen dort die Hunde auf erste Auffälligkeiten überprüfen. In einem solchen Fall müsste dann ein Wesenstest von einem Amtstierarzt oder einer anderen Behörde folgen, so Kolze.

Wird der Hund als gefährlich eingestuft, sollten laut Kolze für die Halter strikte Auflagen gelten. Er müsse mindestens 18 Jahre alt sein, einen Befähigungsnachweis vorlegen und dürfe keine Vorstrafen haben. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) glaubt unterdessen nicht daran, dass solch ein Gesetz erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden kann.

"Wir reden hier ja leider nicht von verantwortungsvollen Haltern, die regelmäßig zum Tierarzt gehen, sondern von jenen, die mit Kampfmaschinen nicht ordnungsgemäß umgehen", sagte Erben. Das Ministerium halte daher an der Liste mit elf gefährlichen Hunderassen fest. Erben: "Das funktioniert ganz gut in 13 von 15 Bundesländern, die ein Kampfhundegesetz haben."

Kommentar und Artikel erschienen am 30. April in der Mitteldeutschen Zeitung.

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