Tierschutz aus der Region
Ergebnis der Beratung unserer Tierschutzvereine und der Stadtvertreter zum geplanten Fütterungsverbot
Mit der Gefahrenabwehrverordnung soll es generell untersagt sein, frei lebende Tiere zu füttern. Hintergrund sind vor allem Ratten- und Mäuseplagen. Die Vereinsmitglieder befürchten, dass wilde Katzen dann nicht mehr eingefangen und kastriert werden können. ?Nur an den Futterstellen kommen wir aber an sie ran?, erklärte Christine Kaiser, die den Katzenschutzverein leitet. Wie wichtig dies sei, zeige sich an der seit Jahren etwa gleichbleibenden Population von 5000 Tieren, die vor Jahren viel größer war. Im vergangenen Jahr wurden rund 300 frei lebende Katzen kastriert.
Die Stadt ist nach wie vor daran interessiert, den Bestand über Kastration zu regulieren. Deshalb will das Ordnungsamt die Ausnahmeregelung erteilen. Die Tierschützer haben dem Kompromiss zugestimmt, allerdings widerwillig. ?Aufwand und finanzielle Belastung werden dadurch für uns größer?, so Frieder Bernhard, Vorsitzender des Kleintierschutzvereines Rosengarten. ?Wir müssen die Leute mit Ausweisen ausstatten und die Futterstellen mit Schildern kennzeichnen.?
Er und seine Mitstreiter sind besorgt, dass Anträge eines Tages nicht mehr genehmigt werden könnten, trauen dem Frieden nicht. ?Eigentlich müsste die Stadt dankbar für unsere Arbeit sein und uns unterstützen?, sagte er. Das Argument, dass durch die Katzenfütterung die Zahl der Ratten, Mäuse, Nutrias und Waschbären steige, lässt er nicht gelten. ?Die allermeisten Tierfreunde halten ihre Futterplätze sauber.? Das Problem seien jene Leute, die Essensreste aus dem Fenster werfen sowie jene, die Katen aussetzen.
Christine Kaiser kündigte an, bis zur Stadtratsentscheidung weiter Unterschriften gegen die Verordnung zu sammeln, in der Hoffnung, sie noch kippen zu können. Bis jetzt haben 2000 Leute unterschrieben. In den anderen Städten wie Leipzig oder Magdeburg gebe es solche Verordnungen nicht. Halle sei auf dem Wege, eine tierfeindliche Stadt zu werden, meinte sie. Denn völlig offen sei, wie man damit umgehen will, wenn jemand andere frei lebende Tiere, wie Igel, Vögel, Enten und Schwäne füttert.
Kommentar eines Mitarbeiters der Mitteldeutschen Zeitung
Stadt schießt zu weit
Verordnungen und Verbote sind nur so gut, wie ihre Einhaltung auch kontrolliert werden kann. Das Füttern von Katzen mittels Gefahrenabwehrverordnung unter Strafe zu stellen, scheint ein problematisches Unterfangen zu sein. Einerseits wegen der guten Gründe, die Tierschützer anführen, dass sie nur bei Futterstellen an verwilderte Katzen herankommen, um sie kastrieren zu lassen. Andererseits wegen des kaum vorstellbaren Aufwandes, um die Einhaltung der Verordnung in der Realität zu kontrollieren und zu ahnden. Hinzu kommt die Generalisierung.
Wie will man mit jener Oma umgehen, die mit dem Enkel Enten füttert? Wie viele Brotkrumen dürfen die beiden mitführen, damit sie nicht der Bannstrahl des Gesetzes trifft? Was ist mit jenen Komposthaufen, auf denen so manches Stück altes Brot landet? Und was ist mit Futterschälchen für Igel im Garten? Der Unterschied zum Füttern von drei wild lebenden Katzen ist schwer auszumachen.
Bei allem Bemühen der Stadt, auf dem Umweg des Fütterungsverbotes der Ratten- und Mäuseplage Herr zu werden, mit der neuen Verordnung schießt sie über das Ziel hinaus.
(Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 25. September 2007)
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