Tierschutz aus der Region
Gefahrenabwehr: Einigung erreicht - Neue Verordnung beinhaltet Ausnahmen für Katzen-Futterstellen
Am Donnerstag standen die Telefone bei den Tierschutzvereinen in Halle nicht still: Frieder Bernhardt, Vorsitzender des felidae Kleintierschutzvereins am Rosengarten: ?Viele Katzenfreunde und Tierschützer riefen besorgt bei uns an, ob jetzt wirklich die Fütterung verboten und unter Strafe gestellt worden sei." Doch dem ist nicht so!
Vehement hatten Tierschützer, darunter auch Bernhardt, am Mittwoch in der Einwohnerfragestunde vor der Stadtratssitzung auf das geplante Fütterungsverbot von frei lebenden Tieren aufmerksam gemacht. So regelt der neu gefasste Paragraf 11, dass künftig überhaupt keine frei lebenden Tiere - bisher nur Tauben - in der Öffentlichkeit gefüttert werden dürfen.
Bereits im Juli berichtete SN, dass von einem generellen Fütterungsverbot auch die von den Tierschutzvereinen betreuten Katzen-Futterstellen betroffen seien. Doch diese Futterstellen sind die Basis, um hier die zu kastrierenden Kater und Katzen einzufangen. ?Nur so kann in der Zukunft eine chaotische Vermehrung der Katzen vermieden werden", warnte damals der felidae-Vorsitzende. Gemeinsam mit dem Tierschutz Halle und dem Katzenschutzverein forderte er von der Verwaltung eine Ausnahmeregelung.
Die Verwaltung kam dieser Forderung aber nur zum Teil mit einem Kompromiss entgegen. So sollte die Ausnahmege¬nehmigung nicht grundsätzlich in der Verordnung geregelt werden, sondern über eine jährlich zu erneuernde Vereinbarung erteilt werden. CDU-Stadtrat Werner Misch ging selbst das zu weit. Misch beantragte, überhaupt keine Ausnahme zuzulassen. Das wäre ein herber Schlag ins Gesicht für die ehrenamtliche Arbeit der Katzenschützer gewesen. Umso mehr ist diese Position verwunderlich, weil die Kosten für die Kastrationen von der Stadt erstattet werden.
Dietmar Weihrich (Bündnis 90/Die Grünen) stellte dann den Änderungsantrag, den Passus ?vom Verbot ausgenommen ist die Einrichtung von Katzen-Futterstellen, die von den Tierschutzvereinen betreut und von der Verwaltung entsprechend bestätigt werden" aufzunehmen. Die Stadt habe so immer noch eine Eingriffsmöglichkeit, da sie die entsprechenden Futterstellen bestätigen muss.
Diesem Antrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt.
Übrigens, Ordnungswidrigkeiten nach der neuen Gefahrenabwehrverordnung können mit bis zu 5.000 Euro zu Buche schlagen.
(Quelle: Sonntagsnachrichten vom 25. November 2007)
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