Tierschutz aus der Region
Gerichtsverhandlung wegen Tierquälerei
Dabei schlugen die Wogen im Verhandlungssaal angesichts des traurigen Tierschicksals hoch - vor allem, weil der angeklagte Autohändler sich in zahlreiche widersprüchliche Ausflüchte verlor. So behauptete er unter anderem, die Schwellung nicht bemerkt zu haben. Und ob dies sein Hund "Toni" sei, wisse er auch nicht - denn der sei ihm einige Monate vorher entlaufen. Später sei ihm ein Schäferhund zugelaufen: "Aber die sehen doch alle gleich aus."
Auch Richterin Kathleen Aschmann, die ansonsten für ihre ruhige Verhandlungsweise bekannt ist, platzte der Kragen. "Ich werde diesen Fall aufklären bis zum letzten Ende." Denn das, was Zeugenaussagen und Akten belegen, steht im offensichtlichen Gegensatz zu den Ausflüchten des Angeklagten. So sollen die beiden Kinder des 59-Jährigen beim Tierarzt gesagt haben, dass der Hund seit zwei Monaten den Tumor und schon fünf Tage nichts mehr gefressen habe.
Grausig auch, was der Tierarzt feststellte: Toni hatte einen mehr als Tennisball großen Tumor in der Mundhöhle, der sogar die obere Zahnreihe schon überwuchert hatte. Durch die Schwellung habe das Tier nicht mehr schlucken können. Wasser, das Toni in der Tierarztpraxis angeboten wurde, konnte er deswegen nicht saufen.
Und auch die Tierschützer beschrieben den Fall von Toni drastisch: "Der Hund wurde meiner Meinung nach zum Sterben dort weggeschlossen. Er war in einem sehr schlechten Zustand", sagte ein Zeuge. "Es war grausig", sagte ein zweiter Tierschützer, der wahrscheinlich für das Ende des Leids gesorgt hatte. Denn er war bereits mehr als zwei Stunden vor dem Termin, der mit dem Hundehalter vereinbart war, am Tatort - oft, so seine Erfahrung, sind die Tiere sonst plötzlich verschwunden. Und auch der Hundehalter war über eine Stunde vor dem Termin dort - mit einem Kastenwagen. Als der Hund schließlich die erlösende Spritze erhalten hatte, zeigte der Angeklagte nach der Erinnerung der Zeugen keine Emotion. Dabei hatte er behauptet, mit Tränen in den Augen weggegangen zu sein. Der Prozess wird fortgesetzt.
5. Februar 2012
Die MZ berichtete am 2. Februar: Der Halter des Hundes wurde wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 1440€ verurteilt. Da er bisher auch keine Hundesteuer bezahlt hat, wird auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung folgen.
Leider ist der dazugehörige MZ-Artikel nicht online verfügbar.
(Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 13. Januar 2012)
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