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Tierschutz aus der Region

21.10.2005

Ab Samstag bundesweite Stallpflicht für Geflügel

Ab Samstag (22.10) gilt in ganz Deutschland eine Stallpflicht für Nutz-Geflügel. Die Stallpflicht soll ?die restliche Vogelzugzeit? bis Mitte Dezember gelten. Wo dies nicht möglich ist, soll der Kontakt zu möglicherweise infizierten Wildvögeln ?auf andere Art? vermieden werden. Verstöße gegen die Stallpflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Weite Infos finden Sie auf u.g. Internetseiten.
Für besorgte Tierhalter in Sachsen/Anhalt ist ab dem kommenden Montag ein Bürgertelefon geschaltet - Landesamt für Verbraucherschutz - Tel. 03931 - 63 11 51.

(Quelle: www.nabu.de)

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