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Tierschutz aus der Region

04.08.2005

Kein Tier als Urlaubs-Souvenir !

Viele Menschen nennen als Hauptkriterium für die Auswahl ihres Reiseziels die Schönheit der Natur und der wildlebenden Tiere. Jedoch machen sich die wenigstens darüber Gedanken, dass beim Kauf von Elfenbeinprodukten, Muscheln oder Korallen eben diese Natur und Tiere durch ihr Handeln bedroht und zerstört werden.

In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 1.000 artenschutzrelevanten Beschlagnahmefälle, hauptsächlich an den Flughäfen Frankfurt und München. Etwa 80% der Funde werden bei Touristen sichergestellt, die wissentlich oder unwissentlich ein verbotenes Reisesouvenir im Gepäck haben. Bei Touristen besonders beliebt sind neben geschützten Pflanzen (Riesen-)Muscheln und Schnecken, Korallen sowie Produkte aus Panzern von Meeresschildkröten. Aber auch Schuhe, Gürtel, Hand- und Aktentaschen aus Krokodil- und Schlangenleder werden häufig beschlagnahmt, selbst in Alkohol eingelegte Schlangen sind keine Seltenheit. Produkte der traditionellen Asiatischen Medizin (zum Beispiel pulverisierte Tigerknochen), Schmuck und Figuren aus Elfenbein sowie Bären- und Zebrafelle gehören zu den Souvenirs. Auch lebende Tiere finden sich im Reisegepäck, vor allem Papageien, Skorpione, Vogelspinnen, Giftschlangen, Chamäleons, Echsen und Frösche.

Vielen Touristen ist nicht bewusst, dass derartige Souvenirs aus illegalen Tierhandelgeschäften stammen, hinter denen nicht selten organisierte kriminelle Banden stehen. Die "Andenken" werden meist scheinbar legal in Feriengebieten, an Flughäfen, in Souvenirläden und auf Märkten angeboten. Viele Menschen sind nicht darüber informiert, dass es sich dabei um Produkte aus geschützten oder bedrohten Tieren handelt. Selbst viele legale Produkte erfordern spezielle Import- und Exportgenehmigungen. Wenn dann der Zoll illegal eingeführte Souvenirs beschlagnahmt, droht in der Regel ein Bußgeld, in besonders schweren Fällen sogar eine Haftstrafe.

Weitere Informationen über das Washingtoner Artenschutzabkommen (engl. CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), das rund 8.000 bedrohte Tier- und 40.000 gesetzlich schützt, finden sich im Internet unter www.cites.org

(Quelle: pur)

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